Die Bedeutung der Aktenvernichtung
Vertrauliche Unterlagen, personenbezogene Daten und sensible Akten gehören in den Aktenvernichter und dürfen keinesfalls in die Hände von Unbefugten gelangen. Hierbei ist es unwichtig, ob die Information auf elektronischen Datenträgern oder auch in Papierform vorliegen. Die Aktenvernichtung Münster sind Fachmänner, was das Vernichten von Datenträgern und Akten von Behörden, Unternehmen und Privathaushalten angeht. Die Unternehmen arbeiten zuverlässig und absolut diskret.
Die DIN 66399
Die DIN 66399 spezifiziert Schutzklassen, nach welchen Datenträger in Bezug auf ihre Schutzbedürftigkeit zu klassifizieren sind. Zu der Schutzklasse 1 gehört hiernach der normale Bedarf für die internen Daten. Hierbei muss der Schutz von personenbezogenen Daten in jedem Fall gewährleistet sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Betroffene in ihrer Anstellung und in den wirtschaftlichen Verhältnissen benachteiligt wird. In der Schutzklasse 2 besteht ein sehr hoher Bedarf für die geheimen Daten. Auch die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung oder in den wirtschaftlichen Verbindungen erheblich beeinträchtigt wird, wird in dieser Klasse beschrieben. In der Schutzklasse 3 besteht hingegen ein sehr hoher Bedarf für die anonymen Daten.
[su_box title=“ “ box_color=“#31247d“ title_color=“#ffffff“ radius=“5″]Nach der DIN muss der Schutz der personenbezogenen Daten unbedingt bei der Aktenvernichtung gewährleistet sein. Ansonsten kann es zu einer Gefahr für das Leben oder auch für die persönliche Freiheit der jeweiligen Person kommen.[/su_box]
Um nun dem Unternehmen Mühe und auch Zeit zu ersparen, vernichten die professionellen Zerkleinerungsmaschinen der Aktenvernichtung Münster komplette Aktenordner mit einer Hebelmechanik sowie auch Trenn- und Registerblätter. Hierfür werden speziell versiegelte Container für Aktenvernichtung zur Verfügung gestellt. Diese besitzen ein Fassungsvermögen von 80 und 450 Litern. Sie werden beim Kunden vor Ort deponiert und regelmäßig abgeholt.
Was darf in die Aktenvernichtung?
In die Aktenvernichtung können verschiedene Datenträger und Papiere gelangen. Hierzu gehören Akten mit oder ohne Heftklammern, Stapel von Papier, komplette Hefter, Mappen von Registern auch mit Metallbügeln, Archivierungsboxen, Schreibblöcke, EDV-Listen und Kassenbücher. Letztere können auch noch in gebundener Form vorliegen.
[su_box title=“ “ box_color=“#31247d“ title_color=“#ffffff“ radius=“5″]Vor allem für kleine Unternehmen lohnt es sich oftmals nicht, einen teuren Aktenvernichter anzuschaffen. Das Gerät bringt freilich die erwünschte Leistung, wird jedoch zumeist eher selten verwendet. Eine Alternative ist es, das Unternehmen mit billigen Aktenvernichtern auszustatten. Dies ist jedoch nicht sinnvoll, wenn große Mengen zum Schreddern anfallen. Ein s Aktenvernichtungsangebot der Aktenvernichtung Münster macht einen teuren Schredder nutzlos und auf jeden Fall auch verzichtbar.[/su_box]
Wie funktioniert Aktenvernichtung?
Bevor es elektronische Aktenvernichter gab, wurden vorwiegend thermische Modelle verwendet. Diese wurden auch als Feuerkörbe bezeichnet. Da sie jedoch wegen des bestehenden offenen Feuers sowie der hohen Entwicklung von Schmutz im Büro jedoch sehr problematisch waren, wurde im Laufe der Zeit auf elektromechanische Schredder umgestiegen, die heute bekannt sind.
Hierbei wird das Dokument in den Einzug gegeben, wo es in Streifen zerschnitten wird. So zahlreich und schmal wie diese sind, können hieraus keine n Informationen mehr entnommen werden. Bei den Aktenvernichtern wird zwischen zwei verschiedenen Funktionsweisen unterschieden. Diese sind der Seiten- und der Kreuzschnitt bzw. der Partikelschnitt. Bei Maschinen der ersten Art wird das Papier in schmale Streifen zerschnitten. Dies sind die günstigsten Modelle. Für wählerischere Nutzer gibt es auch teure Aktenvernichter, welche mit dem Partikelschnitt funktionieren. Hierbei wird das Papier quer und auch längs zerschnitten.
Die Sicherheit bei der Vernichtung von Akten
Bei der Vernichtung von Akten müssen hohe Sicherheitsstandards bestehen. Die Unternehmen vertrauen darauf, dass die Daten ohne Rückstände zerstört werden. Die Aktenentsorgungsdienstleiter entsprechen hierbei stets dem Anspruch nach den geltenden Normen wie die DIN 66399. Hierin ist festgeschrieben, welche Forderungen an jene für die Aktenvernichtung nötigen Maschinen gültig sind. Zudem ist darin genau erläutert, wie dieser Prozess ablaufen muss. Anfangs evaluiert das Unternehmen, welche Dokumente vorrätig sein müssen und welche der Ersparnis von Platz entfernt werden können.